Werkstudent / Werkstudentin (m/w/d)

im Bereich Grundstücksbewertung

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Befristet für 12 Monate, ab sofort

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EG 06 TVöD

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bis zu 15 Wochenstunden

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Bewerbungsfrist: 05.03.2025

Ihre Aufgaben

  • Du bereitest kommunale Stellungnahmen für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien für die Stadt Bergisch Gladbach vor. Dazu gehören insbesondere die Sichtung der planungsrechtlichen Grundlagen, des Grundbuchs und der Bauakten.
  • Du erarbeitest Vorschläge für die Bodenbewertung bei bebauten und unbebauten Grundstücken.
  • Du arbeitest dich in städtebauliche Kalkulationen bei Bauprojekten ein und leistest dabei Unterstützung.

Ihr Profil

  • Du bist Studierende/r (m/w/d) aus den Bereichen Geodäsie, Städtebau, Immobilienwirtschaft, Architektur, Bauingenieurwesen oder Geographie mit dem Schwerpunkt Immobilienbewertung oder in einem Studiengang mit vergleichbaren Inhalten.
  • Du besitzt grundlegende Kenntnisse im Bereich der Immobiliebewertung und der städtebaulichen Kalkulation sowie
  • Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Verordnungen zur Immobilienbwertung und zum Bauordnungs-, Planungs- und Grundbuchrecht.

Ihre Vorteile

  • Flexible Arbeitszeiten von Gleitzeit bis Stundenreduzierung
  • Homeoffice nach Absprache
  • Zusatzleistungen zur Altersvorsorge und betriebliches Gesundheitsmanagement

Arbeiten für Bergisch Gladbach

Wir sind die Stadt – wir gestalten aktiv unseren eigenen Lebensraum. Wir arbeiten in einer gut funktionierenden Gemeinschaft, überschaubar groß, in der jede und jeder zählt und jeder Job wichtig ist. Wir können nachvollziehen, für wen und was unsere Arbeit sinnvoll ist, denn sie zeigt Wirkung – nach innen und nach außen. Wirk auch Du mit bei der Gestaltung unserer Stadt und Deiner eigenen Tätigkeit.

Kontakt

Für Fragen zum Verfahren
Frau Deharde
E-Mail: o.deharde@stadt-gl.de
Telefon 02202 14 2360

Für fachliche Fragen
Frau Fritsch
E-Mail: j.fritsch@stadt-gl.de
Telefon 02202 14 1234

Was uns wichtig ist

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationsgeschichte. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie ihnen gleichgestellte Menschen besonders berücksichtigt.

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